Zur Person HC

 

Zur Person Hans Calmeyer

Seinen Lebenslauf hat Hans Calmeyer selbst bald nach seiner Rückkehr aus der niederländischen Internierung offensichtlich für einen britischen Stichwortgeber zu Papier gebracht; wir könnten ihn unmöglich authentischer darstellen, als er selbst es getan, und lassen ihn daher - mit einigen Kürzungen - eben selbst zu Wort kommen, das er in der dritten Person, distanzierend, gegen Ende 1946, Anfang 1947, über sich führt:

"Am 23.06.1903 zu Osnabrück als dritter Sohn eines Richters geboren, verdankt Hans-Georg Calmeyer seinem Elternhaus eine überdurchschnittlich vielseitige Erziehung. Ein ausgeprägtes Empfinden der Rechtlichkeit ist Erbgut der im hannoverschen Land bodenständigen Familie. Die Berufsstationen des Vaters (Osnabrück, Celle, Gnesen, schließlich Naumburg) und öftere Reisen, auch ins Ausland, geben bereits dem Halbwüchsigen Erfahrungen und Einblicke, die aus provinzieller und kleinbürgerlicher Enge herausführen. Die zwei älteren Brüder fallen Ende des Ersten Weltkrieges am Kemmel, wirken aber in dem allein zurückbleibenden Jüngsten noch lange nach. Die disziplinierte Geistigkeit und logische Bestimmtheit des ältesten Bruders begleiten ihn auf seinem Bildungsweg als Jurist, die musische Empfänglichkeit und Begabung des zweiten Bruders erschließt ihm die Dichtung und Musik, Rilke und Bach. Für den 15-jährigen wird der deutsch-polnische Grenzkampf in der Provinz Posen 1918 bis 1919 erstes Erlebnis und Problem.
Die ersten Universitätsjahre in Freiburg i.B., Marburg und München bringen Begegnungen mit der Jugendbewegung, Kathedersozialisten, mit der Kunstgeschichte (Strich, Wölfflin) und der Geografie (Haushofer, Mendelssohn-Bartholdy). Der 9. November 1923 findet Calmeyer in München als Angehörigen einer Studentenkompagnie der schwarzen Reichswehr, nicht aber als Gefolgsmann Hitlers.
Auslandsreisen nach Italien und der Schweiz und die das Studium abschließenden zwei Jahre an der Universität Jena machen C. für seine Freunde zum "unheilbaren Sozialisten". Seine Neigungen nähern ihn dem Tagebuch-Kreis, Leopold Schwarzschild, Tucholsky, Ossietzky.
1932 zieht er den freien Beruf des Anwalts einer Einspannung in die Enge einer Beamtenlaufbahn vor.

Für die Nationalsozialisten in Osnabrück gilt Calmeyer als Salonbolschewist. Er wird als politischer Gegner aus der Anwaltschaft ausgeschlossen. Nach einem Jahr rehabilitiert und wieder zugelassen, aber bis 1936 von der Gestapo noch beschattet.
Es bleibt - für den jungen Mann mit Temperament eine deprimierende und schreckliche Aufgabe - allein dies zu tun: als mahnende Kassandra den durch die Mobilisierung der Wirtschaft und der Wohlfahrt verblendeten Landsleuten die unausweichliche Konsequenz der militärischen Aufrüstung und der gleichzeitig von den Landsleuten überhaupt nicht erkannten rechtlichen und moralischen Abrüstung vergeblich, immer wieder vergeblich, vorzuhalten.
Trotzdem sieht ihn der erste Kriegstag als Soldaten, als Angehöriger einer Luftnachrichtenkompanie tut er zunächst in der Heimat, ab Mai 1940 in den Niederlanden Dienst. Den Juristen ruft im März 1942 das Reichskommissariat aus der Truppe als wissenschaftlichen Hilfsarbeiter des Generalkommissars für Verwaltung und Justiz nach Den Haag.
Es gelingt C., Anordnungen und Forderungen zu mildern, abzuschwächen oder so durchzuführen, dass Freiheit, Eigentum und Leben der Angehörigen des besetzten Landes respektiert werden.

Die ganz zufällig an C. fallende Aufgabe, in Zweifelsfällen aus der Verordnung des Reichskommissars über die Meldepflicht von Juden und Mischlingen zu entscheiden, gibt sogar in seine Hand (also in die Hand eines  grundsätzlichen und erbitterten Gegners der deutschen Judengesetzgebung) die quasi-richterliche Einordnung von Grenzfällen. Für die bösen Zungen des Reichskommissariats wird C. zum "Juden-Calmeyer"; der höhere SS- und Polizeiführer in den Niederlanden, der Repräsentant Himmlers dort, nennt ihn "Beschützer aller Juden" und "Saboteur der Judengesetzgebung".
Vielleicht ist es aber gerade der uneingestandene Respekt, den die damals so zahlreichen Rückgratlosen vor dem Außenseiter und Nichtparteigenossen haben, der dazu führt, das C. seinen Posten behält, und der seinen Entscheidungen Dauer verleiht.
In den Niederlanden ist der Wert seiner Bemühungen leicht zu bemessen. Es dürften rund 17000 Menschenleben sein, die er bewahren konnte. Wenig genug, wollte man ihn selbst fragen. In Deutschland dürfte sein Wert in dem ungebrochenen Rückgrat bestehen, das er sich über 12 Jahre Nationalsozialismus hinweg erhalten konnte.
Der von Europa abgefallene Deutsche, der den Götzen Gewalt anbetete, kann zur abendländischen Gemeinschaft nur zurückgeführt werden durch Menschen, die nicht an Maschinengewehre, aber an das Recht glauben. Dieses "Recht" ist nicht nur eine aus Utilitätsgründen der Willkür gesetzte Grenze, vielmehr ein humanitäres Ideal, ein unveräußerlicher Anspruch und ein moralischer Besitz des Individuums, welches "Recht" für sich und andere fordert.
Die Demoralisierung durch 12 Jahre Hitlerregime, durch den verlorenen Krieg und die heutige Situation haben den Deutschen bereit gemacht, den einen Baal, den gestürzten Götzen, mit einem anderen, nächsten Baal zu vertauschen. Nur Deutsche, die immun gegen das erste Gift waren, werden ihre Landsleute vor einer zweiten Seuche bewahren können.

Hans Calmeyer"

So weit C.s autobiografische Bilanz aus der ersten Nachkriegszeit.

Erläuterungsbedürftig ist die hier genannte Zahl von 17.000 Geretteten. Sie findet sich zwar auch im Nachlass Heinrich Miessens, des wichtigsten Mitarbeiters Calmeyers in Den Haag 1942-1944, kann aber gleichwohl so nicht zutreffen. Da weder Calmeyer noch Miessen Hochstapler, leichtfertig oder selbstgefällig-ruhmredig waren, muss es für diese Zahl eine nachvollziehbare Erklärung geben. Die schien zunächst darin bestehen zu können, dass man zu den durch "Arisierung" geretteten Individuen deren Familienangehörige hinzunahm: war nämlich ein individueller Antrag auf Abstammungsüberprüfung positiv beschieden, gelangten damit in aller Regel zugleich ganze Familien oder gar Sippen auf die sichere Seite, d.h. auf eine Rückstellungsliste. Dieser Erklärungsversuch verfängt jedoch laut Middelberg (s. Literaturverweise) nicht recht. Bleibt nur die Annahme, Calmeyer und Miessen hätten auch die Fälle der sogenannten privilegierten Mischehen zu ihren Erfolgen hinzugerechnet - dies insofern zu Unrecht, als die "privilegierte Mischehe" von Reichskommissar Seyß-Inquart selbst - entsprechend den im Reich geltenden Bestimmungen - ausdrücklich unter Schutz gestellt worden war; doch aber mit einigem Recht wiederum insofern, als die Sicherheitspolizei (auch) in Mischehefällen nicht selten willkürlich und eigenmächtig verfuhr und Calmeyer mehrfach in Dienstbesprechungen angemahnt hat, der SD habe sich gefälligst ans geltende Recht zu halten  und derartige Verstöße zu unterlassen.